Hausverbot

Jetzt ist mir jemand sinngemäß zuvorgekommen. Ein Kärntner Hotelier, der im Rahmen einer Abmahnwelle mit Klagsandrohung wegen der Verwendung von Google-Fonts auf seiner Website ohne zuvor das Einverständnis seiner Besucher einzuholen zur Zahlung von Schadenersatz aufgefordert wurde, hat gerichtlich ein Hausverbot für weitere Besuche seiner Website durch die Mandantin dieses niederösterreichischen „Datenschutzanwalts“ erwirkt. Rechtskräftig scheint das noch nicht zu sein, aber: Wozu braucht er ein Gerichtsurteil?

Die Frage, die ich mir persönlich vor längerer Zeit in den Sinn kam, war: Kann ich als Betreiber/Inhaber einer Website allfälligen Besuchern die Erlaubnis, also mein Einverständnis, zum Besuch meiner Website entziehen, wenn der Besucher etwas anderes auf meiner Website sucht, als die Informationen, die ich eben willentlich auf meiner Website biete?

Bleiben wir bei einem Beispiel: Ich biete auf meiner Website Informationen zu meinen Dienstleistungen. Es besucht ein Dritter meine Website und versucht herauszufinden, egal, ob mit technischen Mitteln oder durch Sichtung des Quellcodes, ob ich möglicherweise gegen Bestimmungen der DSGVO verstoße.

Kann ich von vornherein auf meiner Website darauf hinweisen, dass der Besuch meiner Website nur zu dem Zweck erlaubt ist, die von mir bewusst zur Verfügung gestellten Informationen zu meinem Unternehmen einzusehen?

Vermutlich kann ich das natürlich, die Frage ist aber, ob dies gegebenenfalls rechtlich „halten“ würde, in dem Fall, dass ein Dritter die Website auf vermeintliche Verstöße gegen Bestimmiungen des Datenschutzes durchforstet, also er die Website nicht besucht um Informationen über mein Unternehmen zu erhalten.

Meines Erachtens ist das eine Fragestellung, deren Abklärung grundsätzlich interessant wäre, wenn dadurch solchen „Abmahnwellen“ ein sinnbildlicher Riegel vorgeschoben werden könnte.

Im realen Leben würde im Sinne einer Hausordnung eine derartige Regelung, wie beispielsweise der Parkplatz eines Supermarktes nur während der Geschäftszeit und nur zum Parken während eines Einkaufes benutzt werden darf, wohl Bestand haben. Ob dies sinngemäß auch für den Besuch und dem Zweck des Besuchs einer Website anwendbar und vor allem durchsetzbar wäre, wäre wohl ein Thema mit dem sich spezialisierte Rechtsanwälte, die Datenschutzbehörde, die Wirtschaftskammer, die Gerichte und wer auch immer betroffen ist beschäftigen müssten.

In diesem Sinne: Viel Spass damit 😉

Übrigens ein meiner Meinung nach wirklich guter Artikel um die Abmahnwelle in Österreich zu Google-Fonts: eWerkstatt.com.

Website – Pflege, Wartung, Relaunch

Wenn ich davon ausgehe, dass Sie als Unternehmer nicht nur ein Unternehmen sondern auch eine Website betreiben, kann ich dann auch davon ausgehen, dass Sie sich um Ihre Website kümmern?

Natürlich kann ich das. Allerdings werde ich damit nicht immer richtig liegen.

Eigenartigerweise ist es tatsächlich so, dass Unternehmer zwar für Ihr Unternehmen Sorge tragen, Ihr Aushängeschild im Web – oder meinetwegen im Internet – aber mit einer gewissen Sorglosigkeit vernachlässigen. Warum ist das so?

Das ist mitunter so, weil die Website für das Unternehmen zwar vorhanden ist, aber mehr eben auch nicht. Es gibt viele Unternehmer (klein bis mittel), die eigener Meinung nach keine Website brauchen. Und wenn sie doch eine haben, dann war schon der Weg dorthin mitunter schon steinig und schwer, also tatsächlich zu aufwändig und zu teuer. Und natürlich haben sie Recht. Denn jetzt liegt oder steht die ungeliebte, weil ungewollte, Website im Web. Und weil sie eben ungewollt war, liegt sie da so herum. Ungepflegt, unbetreut, (fast) unnütz.

Wenn für Sie als Unternehmer der erste Eindruck, den Ihr potenzieller Kunde im Web von Ihnen bekommt nicht wichtig ist, dann brauchen Sie tatsächlich keine Website für Ihr Unternehmen und können Aufwand und Kosten dafür sparen.

Allerdings überlassen Sie es dann oftmals jemand anderem, also irgendwelchen Portalen, Plattformen und Diensten, Daten über Ihr Unternehmen im Web darzustellen. Dann ist Ihr Unternehmen beispielsweise in irgendwelchen (Online-)Telefonbüchern oder Firmen-Verzeichnissen im Web zu finden. Wer immer dann im Web nach Informationen zu Ihrem Unternehmen sucht, der findet dann Infos, die nicht Sie sondern Dritte zu Ihrem Unternehmen ins Web gestellt haben. Und Sie können dann, wenn Sie die „Hoheit“ über Ihre Daten auf diesen Plattformen haben wollen, für diesen Eintrag oder Änderungen dazu bezahlen. Wenn Sie möchten.

Wollen Sie Ihr Unternehmen im Web anderen überlassen?

Wenn nicht, dann sollten Sie selbst Ihre Website für Ihr Unternehmen darstellen.

Wollen Sie mehr dazu wissen oder überhaupt Informationen dazu haben?

Let’s talk together.